Garantiebedingungen
Stand: 01.10.2025
1. Garantiegeber
raze e. K.
Siedlerstr. 23A
26842 Ostrhauderfehn
E-Mail: info@raze.biz
Telefon/Whatsapp: 0160 – 414 6001
2. Garantieumfang
Wir gewähren auf alle von uns angefertigten, programmierten oder reparierten Autoschlüssel eine Garantie.
Die Garantie umfasst die einwandfreie Funktion des Autoschlüssels im Hinblick auf:
mechanische Passgenauigkeit des Schlüssels im Schloss,
elektronische Funktion (z. B. Funkfernbedienung, Transponder, Startberechtigung),
Programmierung gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vereinbarten Fahrzeugdaten.
3. Garantiedauer
Die Garantiedauer beträgt 24 Monate ab Übergabe des Schlüssels an den Kunden.
Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum.
4. Garantieleistungen
Im Garantiefall erfolgt nach Wahl des Garantiegebers:
eine kostenfreie Nachbesserung (Reparatur oder erneute Programmierung), oder
die kostenfreie Anfertigung eines gleichwertigen Ersatzschlüssels.
Weitere Ansprüche, insbesondere auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, bestehen im Rahmen der Garantie nicht.
5. Ausschlüsse von der Garantie
Von der Garantie nicht umfasst sind insbesondere:
Schäden durch unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Lagerung oder äußere Einwirkungen (z. B. Sturz, Feuchtigkeit, Hitze),
normale Abnutzung und Verschleiß, insbesondere an Gehäusen, Tasten oder Batterien,
nachträgliche Veränderungen am Schlüssel durch Dritte,
elektronische Fehlfunktionen, die durch spätere Software- oder Steuergeräte-Updates des Fahrzeugherstellers verursacht werden,
Verlust oder Diebstahl des Schlüssels.
6. Geltendmachung der Garantie
Um Garantieansprüche geltend zu machen, hat der Kunde:
den Mangel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen,
den betreffenden Schlüssel zusammen mit einer Kopie der Rechnung beim Garantiegeber vorzulegen.
Die Transport- bzw. Versandkosten trägt der Kunde.
Im Falle einer berechtigten Garantieleistung übernimmt der Garantiegeber die Rücksendekosten.
7. Gesetzliche Rechte
Die Garantie ergänzt die gesetzlichen Rechte des Kunden.
Unabhängig von dieser Garantie bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
8. Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Garantiegebers.